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FALSCHPARKER

Kennen Sie das?, Ihre Einfahrt ist zugeparkt und Sie kommen nicht auf Ihr Grundstück oder Mietparkplatz? Von Privatgrundstücken darf die Polizei Falschparker nicht abschleppen lassen. Die Polizei darf nur die Identität des Fahrzeughalters feststellen, den Rest müssen Sie tun.

Rufen Sie uns an, wenn Sie durch Falschparker behindert werden.

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Auto-Schröder GmbH

Satower Straße 90
18059 Rostock

 0381 - 404 81 80
 0381 - 404 81 88
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